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Am 1. April findet der nächste Handelstermin an den Milchquotenübertragungsstellen statt. Letzte Frist für die Einreichung ist der 1. März.
 
Die nächste Quotenbörse findet am 1. April statt. 
 
An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen. Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Anbietern, die noch bis einschließlich 10. Februar Milch liefern, steht die von der EU beschlossene 1%-ige Quotenerhöhung zu. Sofern diese also für den 1. April ihre gesamte Quote anbieten wollen, kann ihnen die Molkerei frühestens am 11. Februar den erforderlichen Molkereinachweis ausstellen. Trotzdem sollten sich Quotenverkäufer frühzeitig an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist. Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Einem Nachfragegebot ist zwingend eine Bankbürgschaft beizufügen. Dabei sollte bedacht werden, dass die Ausstellung solcher Bankbürgschaften insbesondere in Bankfilialen oftmals eine ganze Woche dauert. Da nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, werden insbesondere die Nachfrager gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren. Die Antragsformblätter sind erhältlich bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei den meisten Geschäftsstellen des Bauernverbandes oder im Inter-net unter der Adresse http://www.lfl.bayern.de. Auf dieser Internetseite können auch alle Ergebnisse der bisherigen Börsentermine nachgelesen werden. Der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 20 Ct/kg. (wochenblatt-dlv.de)

 
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