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Am 2. Mai starten die „Sprengelversammlungen“ der Allgäuland-Käsereien. Bis einschließlich 19. Mai können sich die Milcherzeuger bei insgesamt 14 Terminen über den Status quo der Umstrukturierung zur Einheitsgenossenschaft „Allgäuland-Bergbauern eG“ informieren. Neben den strukturellen Prozessdetails geht es um die notwendigen Schritte der Finanzierung und Rekapitalisierung sowie um die Eckpunkte der neuen Satzung. Die Versammlungen dienen der Vorbereitung der Abstimmung über die neue Einheitsgenossenschaft. Diese findet im Rahmen von sechs Generalversammlungen im Juni statt. Die Basis für die Umsetzung des Sanierungskonzepts der Allgäuland-Käsereien haben vor wenigen Tagen die Gremien der Kreditgeber geschaffen. Ihr Beitrag zur Rekapitalisierung beläuft sich auf 35 Mio. Euro. Bestätigt haben sie zudem die Finanzierung des Unternehmens bis Ende 2014. Insgesamt sieht das Restrukturierungskonzept der Allgäuland-Käsereien eine Reduzierung der Verschuldung um ca. 60 Prozent vor. Das Sanierungspaket hat ein Volumen von 50 Mio. Euro. Neben der Veräußerung von Immobilien ist hier auch die Zuführung frischer Liquidität eingeplant. Positive Nachrichten gibt es jedoch nicht nur von Seiten der Banken – auch die landwirtschaftsnahen Finanzierer und der Genossenschaftliche Hilfsfonds haben signalisiert, ihre Entscheidung bezüglich frischer Eigenkapitalmittel zeitnah mitzuteilen. Mit dem „Frischen Geld“ wären die Allgäuland-Käsereien in der Lage, dringend notwendige Investitionen vorzunehmen: Die Modernisierung der drei verbleibenden Spezialitätenwerke Kißlegg, Riedlingen und Sonthofen würde deren Effizienz erheblich steigern sowie die Qualität sichern. Zudem könnte das Unternehmen den Ausbau der Marken Allgäuland und Allgäuland-Bergbauern intensivieren und damit die Präsenz bzw. den Abverkauf im Lebensmitteleinzelhandel forcieren. Die Entschuldung sowie die Bereitstellung frischer Eigenkapitalmittel ist an Bedingungen geknüpft: die Zustimmung der Milcherzeuger zur Fusion der sechs Liefergenossenschaften zur Einheitsgenossenschaft „Allgäuland-Bergbauern eG“, die Sicherstellung einer maximalen Eigenmilchmenge (absolutes Minimum 200 Mio. kg pro Jahr) für die nächsten drei Jahre – sowie natürlich die weitere Entschuldung des Unternehmens. Diese haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Allgäuland-Käsereien GmbH in den letzten Monaten erfolgreich vorangetrieben. Alle Standorte werden intensiv auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Bereits eingeleitet wurde die Konzentration auf die beiden Marken Allgäuland und Allgäuland-Bergbauern inklusive Relaunch des Markenauftritts. Zudem arbeitet man daran, das Sortiment zu bereinigen und die gewinnbringenden Spezialitäten für den Lebensmitteleinzelhandel zu stärken. Für die Milcherzeuger hat die neue Struktur klare Vorteile • Eine Entschuldung der GmbH sichert eine wettbewerbsfähige Finanzierungsstruktur und damit ein wettbewerbsfähiges Milchgeld. Derzeit liegen die Allgäuland-Käsereien bei 4,2% Fett und 3,4% Eiweiß bei 34 Cent pro kg. • Die fusionierte Allgäuland-Bergbauern eG bleibt selbstbestimmt und hat eine gestärkte Marktposition. • Die Mitglieder der neuen Genossenschaft profitieren vom Potenzial der künftigen Absatz- und Umsatzchancen. Damit haben die Allgäuland Milcherzeuger gute Aussichten auf eine Wertsteigerung ihrer Geschäfts¬anteile. Die Allgäuland-Käsereien setzen nun alles daran, die Eigentümer der Genos¬senschaften von ihrer Zukunfts-Perspektive nachhaltig zu überzeugen. Neben einer Informationsbroschüre, die im April an alle Erzeuger verteilt wurde, findet derzeit eine rollende Informationsveranstaltung statt. Halt macht das “Genussmobil” in den Regionen der Sprengelversammlungen, auf denen das “Neue Allgäuland” näher vorgestellt wird, zum Beispiel mit folgenden Eckpunkten: Neue Satzung • Kündigungsfrist o Die neue Satzung sieht grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor (bisher zwei Jahre). Um einen Gleichlauf zu den Finanzierern herzustellen, kann diese Kündigung erstmalig nach zweijähriger Zuge¬hörigkeit ausgesprochen werden. • Organe der Genossenschaft o Zukünftig setzen sich Vorstand und Aufsichtsrat aus drei Vorstands¬mitgliedern und acht Aufsichtsratsmitgliedern zusammen (bisher 150). o Neu hinzu kommt ein Beirat, dessen Mitglieder in der Generalver¬samm¬lung gewählt werden. Jedes Gebiet der Ursprungsgenos¬sen¬schaften kann dann je drei Beiratsmitglieder zur Interessensvertretung benennen. Zusätzlich entsenden die im Milchliefervertrag definierten Milchqualitäten jeweils je zwei Mitglie¬der in den Beirat. Milchliefervertrag • Mit der fusionierten Allgäuland-Bergbauern eG gibt es einen einheitlichen Milchliefervertrag. Neu sind die nach Sparten errechneten Milchpreisauf¬schläge für die definierten Milchsorten: o Standardmilch o Biomilch o Bergbauernmilch: nach EU-Richtlinien und GVO freie Milch o Emmentaler-/Heumilch Nach den 14 Sprengelversammlungen stehen Ende Mai die Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen der sechs Genossenschaften auf dem Plan. Dort geht es um die Finalisierung der Jahresabschlüsse der Genossenschaften sowie um die Vorbereitung der sechs Generalversammlungen. „Wir haben nun eine neue, solide Basis, um gestärkt und mit guten Erfolgsaus¬sichten in die Zukunft zu gehen“, so Paul Ritter, Geschäftsführer der Allgäuland-Käsereien GmbH. „Unser Ziel ist zum Greifen nah. Unsere Milcherzeuger müssen nur noch zupacken.“ Auf einen Blick: die nächsten Schritte Juni Generalversammlungen • Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 • Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses • Beschlussfassung über die Zustimmung zur Fusion der Allgäuland-Käse¬reien eG. Juli • konstituierende Generalversammlung der neuen Einheits-Genossenschaft • Anmeldung der neuen Einheitsgenossenschaft beim Register¬gericht. Voraussichtlich Ende August / Anfang September • Sobald die Anmeldung offiziell vorliegt, Mitteilung an die Mitglieder. Mit die¬ser Mitteilung beginnt die Ausschlagungsfrist von sechs Monaten.
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