Juncker fordert Nachbesserungen im neuen britischen Brexit-Plan

In Reaktion auf den vom britischen Premierminister Boris Johnson vorgelegten Brexit-Plan, einer Alternative zum ausgehandelten Back-Stop auf der irischen Insel, hat der scheidende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Nachbesserungen eingefordert. Nach einem Telefonat mit Johnson am 2. Oktober, verwies der Luxemburger auf „problematische Punkte im britischen Vorschlag“. Er betonte, dass seitens des Vereinigten Königreichs noch „mehr Arbeit“ nötig sei. Eine Kommissionssprecherin erklärte, diese Schritte seien von London und nicht von Brüssel zu leisten. Johnsons Plan sieht vor, dass Nordirland nach dem Brexit in einer Zollunion mit Großbritannien bleiben soll, da nur so ein sinnvoller Austritt aus der EU möglich sei. Durch diese Lösung sei die Handelspolitik nach dem Brexit „von Anfang an unter der Kontrolle des Vereinigten Königreichs“ und London könnte Handelsabkommen mit dem Rest der Welt schließen. Dies wäre unter dem mit der ehemaligen britischen Premierministerin Theresa May ausgehandelten Back-Stop nicht möglich. Dieser sieht vor, dass Großbritannien und Nordirland nach dem Ablauf einer Übergangsphase Ende 2020 in einer Zollunion mit der EU verbleiben. Johnsons Plan sieht dagegen vor, Zollkontrollen einzuführen, allerdings nicht direkt an der inneririschen Grenze. Stattdessen sei es das Ziel, die Grenze zwischen Nordirland und Irland offen zu halten, erklärte der Premierminister. Kontrollen im Warenhandel mit Irland sollen demnach nur dezentral über Onlineformulare und Überprüfungen auf Firmengeländen und entlang der Lieferkette erfolgen. Genau diese Ideen hält Brüssel hingegen für unausgereift. London schlägt überdies vor, dass in Nordirland weiter EU-Standards für Agrarprodukte und andere Waren gelten sollen. Das war Brüssel bisher zum Schutz des eigenen Binnenmarktes wichtig. Allerdings will Johnson die Entscheidung, wie lange diese Übergangsphase dauern soll, in die Hand des nordirischen Regionalparlaments legen. In Belfast soll dann alle vier Jahre erneut darüber entschieden werden. (AgE)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.