Neuer „QM-Milch-Standard“ tritt Anfang 2020 in Kraft

Ab Beginn des kommenden Jahres wird der neue Standard 2020 des Qualitätsmanagementsystems Milch (QM-Milch) gelten und den bisherigen Standard 2.0 ablösen. Wie der Verein zur Qualitätssicherung in der Milcherzeugung am 15. November mitteilte, setzt die deutsche Milchwirtschaft mit dem neuen Standard ein Zeichen für noch mehr Qualität, Sicherheit und Tierwohl in den Milchviehställen. Die Vorgaben bei QM-Milch gingen über gesetzliche Anforderungen hinaus und berücksichtigten zunehmend Wünsche von Verbrauchern und Marktpartnern. Ebenso wie die Vorgängerversionen werde der neue QM-Milch-Standard 2020 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt und stelle die Zertifizierungsgrundlage für unabhängige, strenge Kontrollen im Milchproduktionsprozess im Rahmen des QM-Systems in Deutschland dar. Qualitäts- und Sicherheitsaspekte sowie höhere Ansprüche beim Tierwohl seien zunehmende Wettbewerbsfaktoren in der nationalen und internationalen Vermarktung von Milch- und Milchprodukten „Made in Germany“ und deshalb unverzichtbar. Nach Angaben von QM-Milch wird es für die mehr als 90 % der deutschen Milchviehhalter, die am System teilnehmen, neue Kriterien geben, deren Zahl sich von 64 auf 69 erhöht. Andere Bestimmungen wurden präzisiert beziehungsweise deren Anforderungen erweitert. Die neuen Kriterien betreffen vor allem das Tierwohl und die Tiergesundheit. So wird zukünftig verstärkt kontrolliert, dass keine Technopathien oder haltungsbedingte Mängel bei den Kühen vorliegen, die beispielsweise aus baulichen Mängeln oder Managementfehlern resultieren können. Der Fokus liegt hierbei auf der Überprüfung, ob Verletzungen oder Gelenkdeformationen vorliegen. Zudem wird verstärkt auf eine effiziente, antibiotikareduzierte Behandlung geachtet. Das Ziel seien eine Antibiotikaeinsparung und eine gute Zusammenarbeit zwischen Milchviehhalter und Tierarzt.
Neu ist laut QM-Milch auch, dass es beim Standard 2020 Vorgaben für die Lagerung von Tierarzneimitteln gibt. Zudem befasst sich ein weiteres neues Kriterium mit einem ordentlichen Erscheinungsbild des Betriebes. Maßnahmen zur Ermittlung des Trächtigkeitsstatus der Kühe bleiben weiterhin vorgeschrieben. Verschärft werden im neuen Standard die Fristen für Nachkontrollen, die auf einen Monat verkürzt werden. Bei Nichterfüllung von K.O.-Kriterien im Erstaudit werden zukünftig alle Kriterien – mit wenigen Ausnahmen – bei den Nachkontrollen erneut überprüft, erläuterte QM-Milch. Eine Neuerung ist auch, dass die Bereiche „Tierschutz“, „Milchhygiene“ und „Betriebliches Umfeld“ im neuen Standard 2020 stärker gewichtet werden. In diesen Fokusbereichen müssen jeweils bestimmte Mindestpunktzahlen erzielt werden, die darüber entscheiden, wann das nächste Folgeaudit stattfindet. Dieses erfolgt wie bisher entweder nach drei Jahren oder bereits nach 18 Monaten. Darüber hinaus wird im Bereich Futtermittel die Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeschafft. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2020 alle Firmen, die Futtermittel an QM-Milchbauern verkaufen, nach einem Qualitätssicherungssystem wie von der QS Qualität und Sicherheit GmbH oder GMP+ International zertifiziert sein müssen. Letztlich wird für die Zertifizierungsstellen zukünftig ein Zulassungsverfahren durch den Verein QM-Milch als Standardgeber einschließlich vertraglicher Beziehungen verpflichtend. (AgE)

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