BDM fordert von SVLFG Unterstützung auch für Milchbauern

Ähnlich wie bei den gebeutelten Schweinehaltern, sollte es auch für die existenzbedrohten Milchbauern Unterstützungsmaßnahmen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geben. Dies hat jedenfalls der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) am 23. November gefordert. „In der mehr als angespannten Marktlage halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Sozialversicherungsträger die Bäuerinnen und Bauern bei der Bewältigung der Krisensituation unterstützen“, betonte der BDM-Vorsitzende Stefan Mann. Eine Stundung der Beitragsbezahlung, ein Verzicht auf Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie ein Aussetzen von Betriebsprüfungen seien nicht nur für die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Schweinebetriebe ein Gebot der Stunde, sondern auch für die Milcherzeuger dringend erforderlich. Diese hätten ohnehin unter einer dauerhaften Kostenunterdeckung und den Folgen mehrerer Marktkrisen in schneller Folge zu leiden, und nun spitze sich die Situation erneut zu, warnte Mann. Wie im extremen Krisenjahr 2016 blieben im Milchbereich derzeit rund ein Drittel der Kosten ungedeckt. Verschärfend komme hinzu, dass auch im Fleischbereich die Preise nur noch als „katastrophal“ zu bezeichnen seien. Die Preise für Kälber lägen oft auf dem niedrigen Niveau der Ferkel, und die Schlachterlöse für Altkühe seien ruinös. „Diesen wirtschaftlichen und daraus folgenden auch psycho-sozialen Problemen der Menschen auf den Milchviehbetrieben muss von Seiten der SVLFG ebenfalls Rechnung getragen und Entgegenkommen gezeigt werden“, forderte der BDM-Vorsitzende. Neben konkreten Unterstützungsmaßnahmen wünscht sich Mann von dem für die Bäuerinnen und Bauern zuständigen Sozialversicherungsträger auch politische Unterstützung für eine Veränderung der Marktrahmenbedingungen hin zu wesentlich höheren Markterlösen für unsere Produkte. „Es braucht durchaus auch ein klares Signal von unserem Sozialversicherungsträger, an welche physischen und psychischen Grenzen uns diese Situation führt“, betonte Mann. Die SVLFG müsste daran eigentlich ein hohes Interesse haben. Schließlich gehe mit jedem Betrieb, der seine Stalltüren schließe, nicht nur ein Nachbar verloren, sondern auch ein Beitragszahler für die Sozialversicherung. (AgE)

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