Dänemark hat einen Rechtsstreit mit der EU-Kommission verloren, bei dem es um die Bezeichnung „Feta“ für selbst produzierten Käse ging, der in Drittländer exportiert wird. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Juli in Luxemburg urteilte, hat Dänemark keine hinreichenden Maßnahmen dahingehend ergriffen, die Bezeichnung, die im Rahmen einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) nur für den gleichnamigen Käse aus Griechenland vorgesehen ist, zu unterbinden. Die Klage der Brüsseler Behörde wurde von Griechenland und Zypern unterstützt. Der entsprechenden Verordnung zufolge dürfen seit 2002 nur Produkte als „Feta“ bezeichnet werden, wenn diese ausschließlich aus Schafs- und beziehungsweise oder Ziegenmilch bestehen. Zudem muss die Spezialität in Salzlake gereift sein und auf dem griechischen Festland sowie den Inseln der ehemaligen Präfektur Lesbos produziert worden sein. Der sogenannte Feta-Käse aus Dänemark wird hingegen wird fast nur aus Kuhmilch hergestellt. Die Regierung in Kopenhagen hatte indes die Auffassung vertreten, dass der Export ihres unechten Feta-Käses nur innerhalb der Europäischen Union untersagt sei, nicht aber in Drittstaaten. Die Richter am EuGH stellten in ihrem Urteil jetzt allerdings klar, dass die entsprechende Verordnung diese Ansicht nicht bestätige. Geografische Angaben darunter auch die g.U. für Feta – sollen das geistige Eigentum schützen, und zwar laut EuGH auch außerhalb der EU. Diesen Zielen sei Dänemark nicht nachgekommen, heißt es in dem Urteil. Das Land habe es zugelassen, dass Feta-Käse, der kein Feta-Käse sei, in Drittländer exportiert werden konnte. Die dänische Regierung muss nun zeitnah für Abhilfe sorgen. Andernfalls drohen eine weitere Klage aus Brüssel und daraus folgend nach einem weiteren Entscheid des EuGH auch finanzielle Sanktionen. (AgE)