Ernährungsindustrie favorisiert beim Lieferkettengesetz europäische Lösung

Für eine europäische Lösung anstatt eines nationalen Lieferkettengesetzes spricht sich die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) aus. „Unser Ziel bleibt ein gesetzlicher Rahmen auf europäischer Ebene, der eine Bemühungs- und keine Erfolgspflicht für Unternehmen begründet“, erklärte BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet anlässlich der Veröffentlichung eines Positionspapiers der Bundesvereinigung zu Eckpunkten für die Prüfung regulatorischer Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sabet warnte davor, Staatsverantwortung auf Unternehmen zu verlagern. Ziel müssten verbindliche Standards für erwartete Verhaltensweisen und Verfahren sein, nicht jedoch Vorgaben zu von den Unternehmen sicherzustellenden Ergebnissen. Darüber hinaus müsse klargestellt werden, wann und womit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Schließlich müssten der Anwendungsbereich klar geregelt und doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Kritisch bewertet die BVE-Geschäftsführerin auch die Pläne zur Einführung einer Haftungspflicht. Die direkte oder indirekte Einführung einer zivilrechtlichen Lieferkettenhaftung würde ihrer Auffassung nach im klaren Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien stehen, die eine Risikoverlagerung auf Unternehmen ausdrücklich ausschließen. Zu befürchten seien Verzerrungen in den Lieferketten zulasten der vielen Kleinbauern in Entwicklungsländern. Insgesamt seien die bisher diskutierten Vorschläge zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien noch unkonkret und auslegungsbedürftig, wenn es um den Anwendungsbereich und um unternehmerische Verhaltensmaßstäbe gehe, so Sabet. Das schaffe Rechtsunsicherheit für Unternehmen und könne im schlimmsten Fall auf eine Vielzahl unterschiedlicher juristischer Einzelfallentscheidungen hinauslaufen. (AgE)

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