Das Europaparlament hat sich im Rahmen der Abstimmung über seine Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für eine Ausweitung des Bezeichnungsschutzes von Milch und Milcherzeugnissen ausgesprochen. Ein entsprechender Änderungsantrag zu den Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten wurde hingegen abgelehnt. Nach Angaben des Milchindustrie-Verbandes (MIV) sollen Milch und Milcherzeugnissen vorbehaltene Bezeichnungen nach dem Willen der Abgeordneten auch künftig vor jeder kommerziellen Verwendung durch entsprechende Ersatzprodukte geschützt werden, sofern dadurch der mit der Bezeichnung verbundene Ruf ausgenutzt wird. Der Schutz soll dem Verband zufolge außerdem auf den Gebrauch von Bezeichnungen in Zusammenhang mit Ausdrücken im Sinne von „Ersatz“, „wie hergestellt in“ oder „Typ“ ausgedehnt werden. MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke bezeichnete die Positionierung des Parlaments als „weiteren Meilenstein“, mit dem auch eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt werde. Laut MIV bleibt allerdings noch abzuwarten, wie der endgültige Bezeichnungsschutz nach Abschluss des Trilogs zwischen Rat, Parlament und Kommission ausgestaltet sein wird. Nichts ändern wollten die Europaabgeordneten hingegen an den gegenwärtigen Regelungen zu den Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten; alle diesbezüglichen Vorschläge wurden abgelehnt. Die Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (UECBV) zeigte sich enttäuscht und sprach von einer „verpassten Chance“. Eine EU-weit einheitliche Regelung sei zu bevorzugen, allerdings erlaube die Position des Parlaments nach wie vor eine Regelung auf nationaler Ebene. Nach Ansicht der UECBV werfen Fleischersatzprodukte und ihre Bezeichnungen „fundamentale“ Fragen bezüglich wahrheitsgemäßer Verbraucherinformation auf. Die Union forderte ihre Mitglieder auf, sich auf nationaler Ebene für faire Kennzeichnungsregelungen einzusetzen. (AgE)