Keine Wiedereinführung der CMA geplant

Die Bundesregierung plant nicht, die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) wiederzubeleben. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion klargestellt. Verwiesen wird zugleich auf das Absatzförderungsprogramm der Europäischen Union. Das Programm biete Fördersätze von 70 % bis 80 % und sei 2020 mit annähernd 182 Mio Euro ausgestattet. Es bestehe ein – auch politisches – Interesse, dass sich deutsche Unternehmen hier stärker beteiligten, wie es beispielsweise in Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien üblich sei. Laut der Bundesregierung lagen im Juni 129 Bewerbungen für Einzelland-Programme vor, davon nur drei von deutschen Wirtschaftsbeteiligten. Der Vermögensüberschuss von rund 69,76 Mio Euro nach Abwicklung der CMA und des Absatzfonds wurde der Antwort zufolge an die Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verwendung für das Zweckvermögen überwiesen. Der Betrag sei im Rahmen des § 2 des Gesetzes über das Zweckvermögen zu verwenden, demzufolge der Einsatz nur zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischerei erfolgen dürfe. (AgE)

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