Kritik am Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsgesetz sehr kritisch. Er befürchtet eine weitere bürokratische Belastung der Betriebe. Im Fokus steht dabei die geplante Erweiterung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf die Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Geplant sei eine Registrierungspflicht von Letztvertreibern von Serviceverpackungen bei der ZSVR, selbst wenn die Lizensierungspflicht beim Vorvertreiber liege, kritisierte der ZVG. Dadurch würde die bisherige Regelung konterkariert, durch die die Registrierungspflicht auf den Vorvertreiber verlagert sei, um für kleinere und mittlere Unternehmen die Belastungen durch das Verpackungsgesetz so gering wie möglich zu halten. Der Verband führte an, dass bereits heute bei Kontrollen der Nachweis der Vorlizenzierung für Serviceverpackungen verlangt werden könne. Auch die vorgeschlagene Nachweispflicht zur Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen auf alle Verpackungen wird von den Gartenbauern abgelehnt, weil eine exakte Zuordnung aller Beteiligten in der Lieferkette bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern bei der Entsorgung nicht möglich sei und auch nicht als zielführend angesehen werde. Mit den Regelungen werde weder der Vollzug erleichtert noch die Rückverfolgbarkeit verbessert. Auch von anderen Organisationen kam vorige Woche Kritik. Das deutsche Verpackungsgesetz werde für die Unternehmen immer komplizierter und kostenträchtiger, erklärte zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Referentenentwurf sieht die Pflicht vor, dass künftig Lebensmittel zum Sofortverzehr und Getränke, die in Einwegkunststoffverpackungen beziehungsweise in To-go-Bechern angeboten werden, alternativ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten sind. Geplant ist zudem, die Einwegpfandpflicht auf sämtliche PET-Einweggetränkeflaschen und auf sämtliche Aluminiumdosen zu erweitern. Die Ausnahmen von der Pfandpflicht für bestimmte Getränke, etwa Milch und Fruchtsäfte, würden damit für diese beiden Verpackungsarten wegfallen. Ziel ist es laut Bundesumweltministerium, die Belastung der Umwelt durch Kunststoffprodukte zu verringern. (AgE)

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