Die geplanten Ausnahmeregelungen für die Vorgaben zur Flächenstilllegung sowie zum Fruchtwechsel bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im nächsten Jahr finden bei den Ländern breite Unterstützung. Der GAP-Ausnahmen-Verordnung haben im Umlaufverfahren der Umweltausschuss einstimmig und der Agrarausschuss nach Maßgabe einer Klarstellung im Verordnungstext mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Bundesrat wird damit in seiner Sitzung am 16. September grünes Licht für die Verordnung geben. Der Agrarausschuss empfiehlt darüber hinaus der Länderkammer, eine Entschließung zu fassen. Darin weist der Ausschuss darauf hin, dass durch die Ausnahme der Stilllegungsflächen der Jahre 2021 und 2022 bei der Umsetzung der Ersten Säule erstmals jahresübergreifende Voraussetzungen verankert werden. Dies widerspreche dem System der Ersten Säule der GAP, das auf einjährigen Verpflichtungen und Maßnahmen aufbaue. Im Fördervollzug führe das zu erheblichen Abwicklungsproblemen, die letztlich sogar die termingerechte Auszahlung der Direktzahlungen der Ersten Säule gefährden könnten, so die Befürchtung. Die Bundesregierung solle daher bei der Gestaltung der Ersten Säule strikt den Grundsatz der Einjährigkeit wahren. Der Agrarausschuss kritisiert in der vorgeschlagenen Entschließung, dass die Umsetzung der Verordnung neben einem hohen bürokratischen Aufwand zu einer Ungleichbehandlung der Landwirte führe. „Aktive Beiträge zum Umwelt- und Artenschutz wie durch mehrjährige Stilllegungen sollten nicht zu Einschränkungen der weiteren Bewirtschaftung und damit zu einem Vertrauensbruch führen“, heißt es in der vorgeschlagenen Entschließung. Stattdessen müsse es darum gehen, Akzeptanz und Bereitschaft zu fördern. (AgE)