Neue Ursprungsbezeichnungen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Anträge Italiens und Ungarns sowie der Türkei über die Aufnahme von Spezialitäten in die Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) genehmigt. Wie die Brüsseler Behörde am 23.9. mitteilte, erhält der italienische Käse „Provola dei Nebrodi“ die g.U.; hergestellt wird dieser traditionell aus Kuhmilch in den Bergregionen des Nebrodi im Nordosten Siziliens. Laut EU-Kommission zeichnet sich diese Spezialität durch einen „weichen und delikaten“ Geschmack aus, der mit zunehmender Reife intensiver wird. Bei „Provola dei Nebrodi“ soll es sich um eine der ältesten Käsesorten Siziliens handeln, dabei, so die Beschreibung, würden die Rezepturen seit Jahrhunderten mündlich von Generation zu Generation weitergegeben. Außerdem erhielt die ungarische Salmonide „Szilvásváradi pisztráng“ die geschützte Ursprungsbezeichnung. Der Kommission zufolge soll sich der Geschmack dieses Fisches von denen ähnlicher Fischarten deutlich unterscheiden. Charakteristisch seien sowohl das rosa Fleisch, die besondere Textur sowie der subtile Geschmack des Fisches. Sämtliche Phasen des Produktionsprozesses fänden im Szalajka-Tal im Bükk-Gebirge im Norden Ungarns statt. Die Wasserqualität der Bergquellen sowie die lokale Expertise in der Aufzucht seien dafür verantwortlich, dass „Szilvásváradi pisztráng“ seine „einzigartigen Eigenschaften“ bewahrt habe. Sowohl „Szilvásváradi pisztráng“ als auch „Provola dei Nebrodi“ werden als neue g.U. in die Liste der mehr als 1 480 geschützten Produkte aufgenommen.
Der Kommission zufolge enthält das entsprechende EU-Register gegenwärtig 34 geschützte Herkunftsangaben aus EU-Drittländern wie der Türkei, einschließlich Lebensmittel, Wein und Spirituosen. (AgE)

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