Neuer Rechtsrahmen für weniger Schadstoffe in Lebensmittelverpackungen gefordert

Wirksamere Gesetze und bessere Kontrollen, um Schadstoffbelastungen durch Lebensmittelverpackungen zu vermeiden, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. In der Praxis fänden sich immer wieder gesundheitsschädigende Rückstände in Nahrungsmitteln, berichtete der vzbv am 7. Oktober) und nannte als Beispiel freigesetztes Formaldehyd in Bechern aus Bambus. Behörden könnten die Unbedenklichkeit von Lebensmittelkontaktmaterialien, die von den Herstellern eigentlich belegt werden müsse, häufig gar nicht überprüfen. Neben Personal fehle es auch an Daten, um die vielen tausend Stoffe zu bewerten, die in Lebensmittelkontaktmaterialien zum Einsatz kämen, berichtete der vzbv. Für die Verbraucher sei die Unbedenklichkeit von Lebensmittelverpackungen aber ein wichtiges Thema. Laut den Ergebnissen einer aktuellen repräsentativen Umfrage im Auftrag des vzbv wollten 93 % der Verbraucher keine gesundheitsschädlichen Chemikalien in Lebensmittelverpackungen oder in Koch- und Essgeschirr. Vor diesem Hintergrund forderte der Bundesverband einen neuen Rechtsrahmen zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit. Der Einsatz besonders bedenklicher Stoffe, wie beispielsweise Stoffe mit krebserregenden, erbgut-verändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften, müsse für ganze Stoffgruppen verboten werden. Zudem sei die Unbedenklichkeit von Lebensmittelkontaktmaterialien nachzuweisen und von einer unabhängigen Behörde zu bestätigen. Gebraucht werden nach Einschätzung des vzbv auch Positiv- und Negativlisten, aus denen klar hervorgeht, welche Chemikalien und Materialien für welche Produktbereiche verwendet werden dürfen und welche nicht. Ebenfalls gefordert werden eine eindeutige Kennzeichnung der Materialien, eine stärkere Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung und die Eindämmung des Imports potentiell gefährlicher Materialien. Zustimmung erhielt der vzbv von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. In Lebensmittelverpackungen hätten Schadstoffe nichts zu suchen. Bereits der „kleinste Risikoverdacht muss zu einem unverzüglichen Bann führen“. Die Bundesregierung müsse ihren rechtlichen Handlungsspielraum zugunsten der Gesundheit „endlich nutzen“. (AgE)

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