Der Appetit der Bundesbürger auf Milch- und Fleischersatzprodukte hält sich offenbar doch in engeren Grenzen als dies vielfach dargestellt wird. Eine vom Projekt Lebensmittelklarheit veröffentlichte Umfrage zur Kennzeichnungserwartung an vegane und vegetarische Ersatzprodukte verdeutliche die große Skepsis der Verbraucher gegenüber Ersatzlebensmitteln, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) am 12. April in Berlin fest. Nur 20 Prozent der Befragten hätten angegeben, diese uneingeschränkt beziehungsweise viel zu verzehren. Rund 98 Prozent essen laut DBV mehr oder weniger tierische Produkte wie Milch und Käse, jeweils 83 Prozent Fleisch beziehungsweise Fisch. „Diese Umfrage bestätigt vor allem eines – die übergroße Mehrheit der Verbraucher bevorzugt die Mischkost. Die deutschen Landwirtinnen und Landwirte sorgen für die notwendigen pflanzlichen und tierischen Zutaten“, erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Gerald Dohme. „Mit unserer Forderung nach einer eindeutigen Herkunfts- und Haltungskennzeichnung tragen wir dazu bei, dass die Konsumenten erkennen können, wo und wie ihre Lebensmittel erzeugt werden. Lebensmittel aus Deutschland stehen für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards“, betonte Dohme. Laut Bauernverband empfinden gemäß der Studie mehr als 40 % der Befragten fleischähnliche Produktnamen wie zum Beispiel „vegetarischer Fleischsalat“ als irreführend beziehungsweise uneindeutig. Damit sieht sich der DBV in seiner Forderung nach Wahrheit und Klarheit bei der Lebensmittelkennzeichnung bestärkt. „Wir lehnen es ab, dass fleischfreie Lebensmittel wie das Fleisch- oder Wurstoriginal benannt werden. Wir sind der Meinung, dass sich das Ersatzlebensmittel nicht nur in seiner Aufmachung, sondern auch in seiner Bezeichnung eindeutig vom Original unterscheiden muss“, unterstrich Dohme. So wenig es ein „milchfreies Milcheis“ oder ein „himbeerfreies Himbeerdessert“ geben könne, dürfe es auch keinen „fleischfreien Rinderbraten“ oder, um bei der Studie zu bleiben, „vegane Chicken Nuggets“ geben“. Anderenfalls drohe die Eindeutigkeit der Lebensmittelbezeichnung in die Beliebigkeit zu verfallen. (AgE)