Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems für die Milcherzeugung (QM-Milch) haben Landwirtschaft, Molkereiwirtschaft und der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gemeinsam das Tierwohlprogramm QM+ entwickelt, welches ab April 2022 auf Milchprodukten im Kühlregal zu finden sein wird. Wie QM-Milch Anfang Februar mitteilte, wurden dafür zusätzliche Tierwohl- und Tiergesundheitskriterien definiert, die auf teilnehmenden Milchviehbetrieben umgesetzt und streng kontrolliert werden. Erzeuger und Molkereien, welche QM+ erfüllen, können ihre Milch in der Stufe 2 der Haltungsformkennzeichnung des LEH vermarkten. Diese steht unter anderem für komfortablere Ställe mit weichen Liegeflächen, zusätzliches Beschäftigungsmaterial sowie mehr Bewegungsfreiheit für die Tiere. Im Programm sind ferner die Infrastruktur für das Antibiotikamonitoring und die Schlachtbefunddatenerfassung integriert. Wichtiger Bestandteil des Programms QM+ ist auch ein Finanzierungsmodell zur Vergütung des höheren Erfüllungsaufwands. Laut Branchenvereinbarung besteht das Ziel, dass Milcherzeuger für QM+ einen zusätzlichen Aufschlag von 1,2 Cent/kg Milch erhalten, der vom Handel als Tierwohlbetrag je Kilogramm Rohmilchäquivalent an die Molkereien gezahlt wird. Die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt laut QM unter Vorbehalt der kartellrechtlichen Zulässigkeit. Ein wesentlicher Vorteil für die an QM+ teilnehmenden Milchviehbetriebe wird darüber hinaus die Möglichkeit sein, dass sie ihre Schlachtkühe ohne weiteres Audit in der Initiative Tierwohl (ITW) Rindfleisch vermarkten dürfen, die ebenfalls im Frühjahr 2022 an den Start gehen soll. Gleichzeitig mit dem Start von QM+ will sich das gesamte System QM-Milch weiterentwickeln. Auch der QM-Standard wird in Zukunft auf Milchprodukten ausgelobt werden können, als Stufe 1 der Haltungsformkennzeichnung. Allerdings haben einige Ketten des LEH bereits angekündigt, auf diese Stufe sukzessiv zu verzichten und mittelfristig nur noch die Stufen 3 und 4 listen zu wollen. Deshalb haben die QM-Gremien der Organisation zufolge bereits beschlossen, dass noch im ersten Halbjahr 2022 das Programm QM++, in dem auch die Mindestkriterien der Stufe 3 der Haltungsformkennzeichnung berücksichtigt werden, umsetzungsreif ausgearbeitet wird. (AgE)