Die EU-Kommission hat Anpassungsmaßnahmen für die Abwicklung und Sicherstellung des EU-Außenhandelsschutzes in der aktuellen Corona-Krise auf den Weg gebracht. Wie die Brüsseler Behörde am 13. Märzbekanntgab, sollen so die wirtschaftlichen Schäden für europäische Unternehmen im Zusammenhang mit unlauterem Handel auf ein Minimum reduziert werden. Die konkreten Maßnahmen ermöglichen es der Kommission, ihre Handelsverteidigungsfähigkeit auf einer „soliden sachlichen Grundlage und innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Fristen“ fortzusetzen. Da die gegenwärtigen außergewöhnlichen Umstände die hauseigenen Mitarbeiter daran hinderten, ihre Überprüfungsbesuche in den Räumlichkeiten der betroffenen Unternehmen durchzuführen, drohe beispielsweise die Beeinträchtigung der Einhaltung von Verfahrensfristen, so die Brüsseler Behörde. Deshalb werde man sich zunächst stärker auf schriftliche Verfahren stützen. Zudem solle den Unternehmen, sofern dies gerechtfertigt werden könne, zusätzliche Flexibilität hinsichtlich der Einreichungsfristen gewährt werden. Sobald es die hygienische Situation wieder zulässt, will die Kommission die von ihr ergriffenen Handelsschutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dazu sollen Daten ausgewertet werden, die während der Krisensituation nicht vollständig verifiziert werden konnten. (AgE)