Einstweilige Verfügung: Ehrmann darf „Foodie“ nicht mehr herstellen

Ähnliche Flaschen, ähnlicher Name, ähnlicher Inhalt und derselbe Lieferant – das waren die Argumente des aus „Die Höhle der Löwen“ bekannten Lifestyle-Lebensmittel-Herstellers Yfood. Geklagt wurde gegen Ehrmann. Die Molkerei ist mit einem ähnlichen Produkt namens „Foodie“ auf dem Markt. Sowohl Yfood als auch Ehrmann lassen ihre Produkte in der Kohrener Landmolkerei ich Sachsen produzieren. Yfood hat jedoch einen Exklusivvertrag.
Vor Gericht hat Yfood eine einstweilige Verfügung erwirkt, die besagt, dass die Kohrener Landmolkerei den Ehrmann-Drink Foodie nicht länger herstellen darf. Dies bestätigten sowohl Yfood als auch das Landgericht München. Yfood kündigte an, die sofortige Vollstreckung der Verfügung des Urteils zu beantragen. Damit hat die Molkerei nicht wie sonst üblich einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Noch ist die Verfügbarkeit mit Foodie-Drinks aber gesichert, denn das Gericht lehnte einen Rückruf ab. Ehrmann teilt der Lebensmittel Zeitung auf Anfrage mit, dass aktuell die Belieferung des Handels sichergestellt sei. Sollte die Kohrener Landmolkerei als Hersteller des Getränks keinen erfolgreichen Einspruch gegen die Verfügung einreichen, müsste das Produkt eingestellt werden, bis Ehrmann einen neuen Produzenten findet. (chip.de)

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