In Rheinland-Pfalz jetzt Zulassung als Schulmilchlieferant beantragen

In Rheinland-Pfalz wird das EU-Schulprogramm mit seinem Programmteil Schulmilch auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt; Interessenten können ab sofort eine Zulassung als Lieferant für 2022/23 und die Folgejahre beantragen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Mainz am 10. Juni hingewiesen. Neu sei, dass eine erteilte Zulassung bis auf Widerruf über das Schuljahr 2022/23 hinaus und damit unbefristet gelte. Damit wolle man zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. Die wesentlichen Eckpunkte des Programms haben sich den Ressortangaben zufolge gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen erhielten je Kind und Woche maximal eine Portion beziehungsweise 250 ml Frisch- oder H-Milch von der Kuh, und zwar sowohl aus konventioneller als auch ökologischer Erzeugung. Sofern keine selbst produzierte Milch geliefert werde, müssten mindestens 30 % der gelieferten Milchmenge aus biologischer Erzeugung stammen. Besonders gesucht seien regionale Lieferanten. Interessierte Molkereien, Milcherzeuger und Händler können ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, der für die Abwicklung des Programmteils zuständig ist, das entsprechende Antragsformular auf Zulassung als Schulmilchlieferant abrufen. Anträge für eine Belieferung im Schuljahr 2022/23 sind bis zum 30. Juni einzureichen. (www.kreis-sim.de) (AgE)

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