Ziele für weniger Verpackungsmüll

 

Die Verpackungen in der Europäischen Union sollen sicherer und nachhaltiger werden. Zugleich soll weniger Verpackungsmüll anfallen. Darauf haben sich am 4. März Kommission, Rat und Europaparlament im Trilog verständigt. Demnach müssen zukünftig alle Verpackungen wiederverwertbar sein. Auch sollen schädliche Stoffe auf ein Minimum reduziert und die Menge an unnötigen Verpackungen verringert werden. Damit die EU-Verpackungsnovelle in Kraft treten kann, steht jetzt noch die formelle Zustimmung des Europaparlaments sowie des Rates aus. Eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gilt allerdings als nicht sicher. Italiens Regierung ist gegen die neuen Regelungen. Zudem droht erneut eine Enthaltung Deutschlands, da die FDP sich bereits gegen die geplante EU-Verordnung ausgesprochen hat. Grüne und SPD sind dafür.
Die Trilog-Partner verständigten sich auf konkrete Zielvorgaben für die Verpackungsmengen. So soll das Gesamtaufkommen bis 2030 um 5%, bis 2035 um 10% und bis 2040 um 15% sinken. Dabei stehen vor allem die Kunststoffverpackungsabfälle im Fokus. Vorgesehen ist, dass bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes Frischobst und -gemüse, für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden, ab dem 1. Januar 2030 verboten werden. Darunter fallen auch Einzelportionen, wie beispielsweise für Gewürze, Soßen, Sahne und Zucker.
Zudem soll der Verkauf von sehr leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikron stark eingeschränkt werden. Ein Mikron entspricht dem Tausendstel eines Millimeters. Ausnahmen soll es für diese Taschen nur dann geben, wenn es aus hygienischen Gründen als erforderlich erachtet oder wenn dadurch die Verschwendung von Lebensmitteln vermieden wird. Weiterhin genutzt werden dürfen solche Kunststofftaschen als Primärverpackung für lose Lebensmittel.
Auf Druck des Europaparlaments wurde ein Verbot für die „ewigen Chemikalien“ in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durchgesetzt. Als bekanntes Beispiel hierfür gelten die Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFAS) sowie Bisphenol A. Des Weiteren einigten sich die Verhandlungsführer darauf, dass für Verpackungen von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bis spätestens 2030 ein verpflichtender Recyclinganteil von mindestens 10% gelten soll. Ausgenommen davon bleiben sollen allerdings Behältnisse für Milch, Wein, aromatisierten Wein und Spirituosen. Den Mitgliedstaaten soll zudem unter bestimmten Bedingungen gestattet werden, die Regelung zum Recycling erst ab 2035 anzuwenden.
Endverkäufer von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im Bereich der Gastronomie wären nach der Trilog-Einigung spätestens ab 2030 verpflichtet, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen. Außerdem wird empfohlen, 10% der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten.
Die Berichterstatterin des Europaparlaments von der liberalen Fraktion Renew Europe (RE), Frédérique Ries, begrüßte die Einigung. „Zum ersten Mal setzt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung des Verpackungsverbrauchs, unabhängig vom verwendeten Material, fest“, hob Ries hervor. Sie forderte die Industrie, Mitgliedstaaten und Verbraucher auf, ihren Teil zum Kampf gegen überflüssige Verpackungen beizutragen. Das Verbot von „ewigen Chemikalien“ in Lebensmittelverpackungen bezeichnete die Belgierin als „großen Sieg“ für die Gesundheit der europäischen Verbraucher. (AgE)

 

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