Der Bundestag hat eine Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Dosen und Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und damit auch auf Milchflaschen aus Plastik beschlossen. Laut dem am 6. Mai angenommenen „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ sind ab dem Jahr 2024 auch Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die Milch oder Milcherzeugnisse enthalten, pfandpflichtig. Für alle bisher noch nicht betroffenen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, darunter die mit Säften, ist schon ab 2023 ein Pfand von 25 Cent vorgesehen. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen dem Entwurf zufolge noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Die Gesetzesnovelle beendet die Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang sind zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 % Recyclingkunststoff bestehen müssen. Ab 2030 soll sich diese Quote auf 30 % erhöhen und dann für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Mit der Novelle will der Bund das Recycling von Plastikflaschen fördern. Es gehe darum, „funktionierende Kreisläufe“ zu schaffen und auf diesem Weg die Umweltverschmutzung zu verringern, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Insbesondere an der Pfandpflicht auf Milchflaschen hatte es in den zurückliegenden Wochen Kritik gegeben. In einer Stellungnahme zur Novelle hatte der Milchindustrie-Verband (MIV) darauf hingewiesen, dass das Sammeln der Flaschen aufgrund der Verderblichkeit der Milch sowohl in den Haushalten als auch in den Rücknahmestellen hygienisch problematisch sei. Das Ausspülen mit Wasser erhöhe den Wasserverbrauch. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren. (AgE)