Deutsche Ernährungsindustrie mahnt einfachere Berechnung an

Die Berechnung des Umwelt-Fußabdrucks von Produkten muss nach Ansicht der Lebensmittelhersteller vereinfacht werden. Dies betrifft laut der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Diese benötigten einen besseren Zugang zu den notwendigen Sekundärdaten und einfachere Methoden, um den Umwelt-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen zu können, erklärte BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet am 22. März in Brüssel. Anlass war die Vorstellung des neuen Richtlinienentwurfs der EU-Kommission für die Verwendung von Umweltaussagen zu Produkten, den „Green Claims“. Die Datenerhebung zum gesamten Produktlebenszyklus im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette sei kostenintensiv. Auf einfache wissenschaftliche Berechnungsmethoden müsse je nach Produkt noch lange gewartet werden, stellte Sabet fest. Deshalb müssten die Anforderungen des Gesetzgebers „maßvoll und verhältnismäßig sein“. Während die Verwendung von Umweltfußabdruck-Angaben und -Bewertungssystemen richtigerweise freiwillig bleiben solle, müsste den Unternehmen dennoch Zugang zu einer Datenbank gegeben werden, die für die Berechnungen des Umwelt-Fußabdrucks kostenlos zur Verfügung stehe, forderte die BVE-Geschäftsführerin.
Die Bundesvereinigung verlangt zudem, dass der Richtlinienentwurf klarer zwischen den Anforderungen an den Aussagen und an die Bewertungssysteme auf Basis des Umwelt-Fußabdrucks differenzieren sollte. Darüber hinaus wird eine Angleichung der EU-Methoden und Anforderungen für Angaben auf Unternehmensebene, insbesondere für die der Klimaneutralität, mit internationalen, wissenschaftlich anerkannten Standards angemahnt. Bis dahin bleibt der BVE zufolge die Zulassung mehrerer Methoden zur Berechnung des Umwelt-Fußabdrucks zum Nachweis von Aussagen auf Basis desselben aus Branchensicht notwendig. Da die Vergleichbarkeit eine Herausforderung bleibe, sollte die Wirtschaft eng in die Entwicklung von Methodik und Kategorieregeln des Umwelt-Fußabdrucks einbezogen werden, um Vergleiche innerhalb und zwischen Produktgruppen zu ermöglichen. Alternative Kommunikationskanäle zur Bereitstellung von Umweltinformationen für die Verbraucher, wie zum Beispiel die digitale Etikettierung, sind laut BVE „unerlässlich“. So werde die Bereitstellung anderer wichtiger Verbraucherinformationen, die auf der auf der Verpackung verbleiben müssten, nicht konterkariert. Die Digitalisierung sollte daher gefördert werden, wenn es um die Datenerfassung und -überprüfung gehe.
Aus Sicht von Greenpeace bleibt der Kommissionsvorschlag zu vage. Die Wirtschaftsreferentin von Greenpeace Österreich, Ursula Bittner, kritisierte, dass viele Regelungen nicht ausreichend seien, und Detailfragen würden erst ausgearbeitet. Es brauche dringend eine Nachbesserung des Entwurfs, sonst bleibe dieser wirkungslos. Positiv wertete Bittner aber, dass sich die Unternehmen mit ihren Behauptungen dem Vorschlag zufolge auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, genaue Informationen verwenden und einschlägige internationale Normen berücksichtigen müssten. Auch Gütezeichen müssten künftig nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern einen zusätzlichen ökologischen Mehrwert bringen. Wesentliche Punkte blieben aber ungeklärt. So könnten Unternehmen weiterhin ihre eigenen Labels kreieren, ohne dass diese von Kontrollstellen überprüft werden müssten. Soziale Aspekte fänden gar keine Beachtung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung könnte also auch zukünftig als “grün” bezeichnet werden, obwohl es Kinderarbeit oder Zwangsarbeit beinhalte. (AgE)

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