DRV und MIV fordern Ausnahmeregeln zur Sicherung der Versorgung

Aufgrund steigender Corona-Infektionen von Mitarbeitern mit der Omikron-Variante haben der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) vor möglichen Versorgungsengpässen gewarnt. Beide Verbände forderten am 5. Januar Ausnahmeregelungen für Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur, also auch für die Beschäftigten der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der DRV mahnte speziell eine kürzere Quarantäne-Zeit für Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur an. „Bei einer stark ansteigenden Verbreitung von Omikron muss die Versorgung der Bevölkerung mit in Deutschland produzierten Lebensmitteln gesichert bleiben“, so DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Die Bundesregierung müsse bei ihren Überlegungen zur Eindämmung der Welle zwingend die Bedürfnisse der systemrelevanten Agrar- und Ernährungswirtschaft berücksichtigen. Dafür sei es unbedingt notwendig, für ein störungsfreies Zusammenspiel von landwirtschaftlicher Erzeugung sowie Verarbeitung und Absatz von Nahrungsmitteln zu sorgen. Dazu zähle, dass ausreichend Kapazitäten in der Logistik und der Vermarktungskette vorhanden seien. Es dürfe an keiner Stelle Engpässe bei der Versorgung geben. Dies müsse die Politik berücksichtigen, erklärte Holzenkamp im Vorfeld der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Freitag. Die Landwirte hätten sich in den zurückliegenden zwei Jahren mit großer Kraft gegen die Krise und ihre Auswirkungen gestemmt und seien ihrer gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung mehr als gerecht geworden. „Dies verdient größten Respekt“, betonte der DRV-Präsident.
Der MIV appellierte an die Bundesregierung, unverzüglich präventive Rechtsverordnungen und Ausnahmeregelungen zusammen mit den Bundesländern für ein flexibleres Arbeitszeitmanagement zu erlassen. „Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Quarantänebestimmungen besteht die Gefahr, dass in Kürze ein erheblicher Teil der Beschäftigten in der Milchwirtschaft für Wochen als Arbeitskraft ausfällt“, erklärte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. Ohne die Möglichkeit zu flexiblen Arbeitszeitregelungen würde das die Versorgungssicherheit mit Milch und Milcherzeugnissen gefährden. „Wir brauchen eine Rechtsverordnung, die den Betrieben der Milchwirtschaft bei erhöhten Infektions- und Quarantänezahlen kurzfristig ein flexibleres Arbeitszeitmanagement ermöglicht“, betonte Heuser. So sollte es unter anderem Ausnahmeregelungen bei der Sonntagsarbeit und den Zwölf-Stunden-Schichten geben. Ferner sollte die Bundesregierung die Länder auffordern, flankierende Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Darüber hinaus fordert der MIV, dass Beschäftigte der kritischen Infrastruktur beim Impfen, Boostern und Freitesten im Quarantänefall vorrangig behandelt und hierfür entsprechende Maßnahmen beschlossen werden. Als eine der systemrelevanten Branchen trage die Milchindustrie eine erhebliche Verantwortung zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln. „Es gilt, die Kette von der Milcherzeugung über die Verarbeitung bis in die Regale des Handels ungeachtet der heftigen externen Einflüsse weiterhin aufrecht zu erhalten“, so Heuser. Das sei bisher gut gelungen, worauf die Branche auch stolz sei. (AgE)

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