Mit Lob hat das European Milk Board (EMB) auf die Aufnahme neuer Kriseninstrumente in das Verhandlungspaket des Europaparlaments zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) reagiert. Die erfolgte Entscheidung der EU-Volksvertreter zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) – einer von drei GAP-Verordnungen – bezeichnete die EMB-Vorsitzende, Sieta van Keimpema, am Montag vergangener Woche (26.10.) als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Zufrieden zeigte sich die Niederländerin damit, dass vielen Europaabgeordneten die Notwendigkeit von wirksamen Kriseninstrumenten offenbar bewusst sei. Nach Auffassung des EMB-Vizevorsitzenden Kjartan Poulsen ist die Möglichkeit, im Krisenfall eine freiwillige Mengenreduzierung vorzusehen, positiv zu bewerten. Kombiniert mit der ebenfalls vom Parlament gewollten Deckelung der Milchproduktion während der Anwendung eines solchen Reduktionsprogramms könnte nach Ansicht des Dänen bald ein Instrument in der GMO bereitstehen, mit dem man den „chronischen Krisen“ am Milchmarkt wirksam begegnen könne. Bedauert wird von Poulsen allerdings, dass der Vorschlag einer obligatorischen Mengenkürzung in Krisenzeiten bei der Abstimmung nicht angenommen wurde. Positiv hob der EMB außerdem hervor, dass nach dem Willen des EU-Parlaments ein Frühwarnmechanismus in der GMO implementiert werden solle. Allerdings gab der Dachverband zu bedenken, dass die Definition des Krisenfalls hierzu noch präzisiert werden müsse, damit angemessene Instrumente tatsächlich auch zeitnah geschaltet werden könnten. Begrüßt wurde vom European Milk Board auch die Parlamentsforderung zur Etablierung eines Monitoring- und Managementsystems. Dadurch bestünde die Chance, künftige Milchmarktkrisen besser zu bewältigen. Mit Blick auf die Vertragsbeziehungen im Milchsektor sei positiv zu erwähnen, dass das Europaparlament nun bezüglich des Preises, der in den Verträgen festgelegt werde, auf die Notwendigkeit verwiesen habe, sich an den Produktionskosten zu orientieren, berichtete das EMB. Da es den Mitgliedstaaten allerdings weiter offenstehe, ob sie die Anwendung von Verträgen zur Pflicht machten oder nicht, seien für den EU-Milchsektor „keine nennenswerten Verbesserungen zu erwarten“. Überdies bedauerten die Milcherzeuger die Ablehnung des Änderungsantrags, die Bündelungsgrenzen für Milchmengen der Erzeugerorganisationen von 3,5 % auf 7,5 % zu erhöhen. Dies hätte den Milchproduzenten erlaubt, eher auf Augenhöhe mit den Verarbeitern zu verhandeln. Beklagt wird zudem, dass für Verarbeiter eine solch geringe Bündelungsgrenze nicht bestehe. (AgE)