Die Europäische Kommission hat den Antrag Griechenlands auf Aufnahme der Hartkäsespezialität „ΑρσενικόΝάξου – Arseniko Naxou“ in das EU-Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) genehmigt. Wie die Brüsseler Behörde am 20. Januar mitteilte, handelt es sich bei „Arseniko Naxou“ um einen gereiften Hartkäse, der traditionell aus nicht pasteurisierter Ziegen- und Schafsmilch hergestellt wird. Von anderen Käsesorten soll sich das Produkt durch seinen „würzigen, intensiven und salzig-süßen Geschmack“ hervorheben. Laut Kommission wird dieser Käse in mehreren Städten auf der griechischen Insel Naxos und der Inselgruppe der Kykladen hergestellt und reift auch dort. Der Beschreibung im betreffenden Register zufolge ist der Herstellungsprozess eng mit dem Wissen des jeweiligen Käsers verknüpft. Demnach muss jeder Käser in der Lage sein, den Zeitraum der Käseherstellung abhängig von den klimatischen Bedingungen der Region und der Zusammensetzung der Vegetation genau zu kennen. Mit dem „Arseniko Naxou“ nähert sich das Register der Marke von insgesamt 1 500 geschützten Lebensmitteln. Weitere Informationen finden sich in der Online-Datenbank eAmbrosia der EU-Kommission. (AgE)