Die deutschen Milcherzeuger müssen weiterhin ohne kostendeckende Erlöse arbeiten. Darauf hat am 15. Januar die Milcherzeugergemeinschaft (MEG) Milch Board aufmerksam gemacht und auf entsprechende Berechnungen des Büros für Agrarsoziologie & Landwirtschaft (BAL) zum Milch Marker Index verwiesen. Demnach lagen im Oktober 2020 die durchschnittlichen Produktionskosten für ein Kilogramm Milch im Bundesgebiet bei 46,69 Cent, während sich der mittlere Milcherzeugerpreis nur auf 32,64 Cent/kg belief. Zur Vollkostendeckung fehlten den Milchbauern somit 14,05 Cent/kg oder 30 Prozent. „Die Milcherzeugung in Deutschland ist für die meisten Betriebe ein Minusgeschäft und gefährdet sie in ihrer Existenz“, beklagte der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board, Frank Lenz. In der Gesprächsbereitschaft des Handels und ersten zögerlichen Preiszugeständnissen sieht er jedoch einen ersten Erfolg. „In der Sache besteht eine starke Einigkeit: Die Preise müssen hoch“, betonte Lenz. Über den Weg dahin werde noch diskutiert, obwohl es dazu bereits ausgefeilte Konzepte gebe. Die Verhandlungsebene müsse jetzt dringend auf die Stufe der Verarbeiter verschoben werden. Denn wenn diese bei der nächsten Preisrunde wieder einknickten, purzelten die Preise. Bei Butter habe man dies bereits in diesen Tagen schmerzhaft beobachten können. „Für eine nachhaltige Milchpreisgestaltung reicht es nicht mehr aus, die Preise punktuell zu verhandeln. Vielmehr müssen Kontrakte für einen bestimmten Lieferzeitraum abgeschlossen werden“, betonte der MEG-Vorsitzende. Diese müssten neben dem Preis und der Laufzeit selbstverständlich auch die Liefermenge beinhalten. „Wir können fordern und verhandeln so viel wir wollen. Wenn die Menge der Nachfrage nicht angepasst ist, sind keine höheren Preise für uns zu erwarten“, erklärte Lenz. Erschreckend finde er, dass viele junge Betriebsleiter über die rechtlichen Möglichkeiten nicht Bescheid wüssten. „Die Urproduktion ist vom Kartellverbot befreit. Wir dürfen uns zusammenschließen, als Vermarktungseinheit gegenüber den Molkereien auftreten und genau diese Kontrakte einfordern“, hob Lenz hervor. Während bei den Privatmolkereien zumindest in der Theorie vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich Menge und Preis bereits möglich wären, zerstöre die 100-prozentige Andienungspflicht der genossenschaftlichen Milcherzeugern jeglichen Verhandlungsspielraum. Diese gehöre deshalb ausgesetzt. (AgE)