Neue GAP ist ein Übergangsmodell

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), auf die sich die Verhandlungspartner im Trilog geeinigt haben, ist nach Einschätzung der agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion Renew Europe (RE) im Europaparlament, Ulrike Müller, nur „eine Art Übergangsmodell“. Wie die Abgeordnete der Freien Wähler (FW) im Interview mit AGRA-EUROPE feststellt, läuft der Förderzeitraum von 2023 bis 2027, also lediglich fünf Jahre. Und im Jahr 2025 werde eine Zwischenbilanz gezogen. Dann müsse möglicherweise bei Themen wie Transparenz und der Bekämpfung der Korruption noch nachgebessert werden. Kritik übt Müller an dem Vorgehen Berlins. Deutschland habe vorschnell Gesetze auf den Weg gebracht, bevor klar gewesen sei, was in Brüssel beschlossen werde, und habe damit wieder einmal den Spielraum verschenkt, den Europa gebe. Verständnis bringt die RE-Agrarsprecherin dagegen für die Haltung des Ministerrats auf, da mit der Umsetzung der kommenden horizontalen Verordnung ein ganz anderes System im Bereich der Verwaltung geschaffen werden müsse. Die EU-Länder hätten teils die Befürchtung, dass es schwierig werden könnte, das Kontrollsystem umzustellen, und hätten die Gefahr gesehen, Gelder zu verlieren. Da die Eco-Schemes nur jährlich angeboten und freiwillig von den Landwirten gewählt würden, sei es für einen Mitgliedstaat schwierig, in den ersten Jahren konkrete Maßnahmen mit Budget zu hinterlegen. Von daher hätten Forderungen nach einer niederschwelligen Lernphase für die Eco-Schemes Sinn ergeben. Zur Flexibilität sei jedoch festzuhalten, dass die Mitgliedstaaten mit ihren Strategieplänen künftig die Möglichkeit hätten, regionale Besonderheiten stärker zu berücksichtigen, hebt Müller hervor. Die klima- und umweltrelevanten Maßnahmen, die in der Zweiten Säule mit Fünfjahresprogrammen belegt seien, könnten künftig auch für die Eco-Schemes in der Ersten Säule angerechnet werden – „das ist ein Pluspunkt“.

Die Berichterstatterin des Europaparlaments für die horizontale Regulierungsverordnung bestätigt die Ansicht, dass die umfassendste Verwaltungsvereinfachung der Kommission zugutekommt, weil Brüssel nur noch prüft, ob die Verwaltungen in den Mitgliedstaaten funktionieren. Wo ein funktionierendes System vorhanden sei, werde die Kommission keine Kontrollen mehr durchführen. Natürlich könne sie bei Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder spezielle Vergehen auch weiterhin unangemeldet Überprüfungen vor Ort durchführen. Aber in der Regel werde es so sein, dass Beamte der Kommission nicht mehr auf landwirtschaftlichen Betrieben zur Inspektion auftauchten, stellt Müller fest. Angesprochen auf die Haushaltskontrolle verweist sie darauf, dass jetzt unter anderem im Transparenzkapitel Agrarholdingstrukturen veröffentlicht werden müssten. „Somit werden wir dem Anspruch der Steuerzahler gerecht“, betont die FW-Politikerin. Des Weiteren gebe es jetzt die Möglichkeit, das von der Kommission entwickelte Risikobewertungsinstrument ARACHNE auch zur Kontrolle der Agrarausgaben zu nutzen. Dieses Data-Mining-Toll bietet laut Müller die Möglichkeit, unterschiedliche Datenquellen anzuzapfen und daraus ein Gesamtbild eines Projekts oder Prozesses darzustellen. Damit ließen sich Gefahren identifizieren, die bei einer Einzelbetrachtung nicht auffallen würden. (AgE)

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