Die russische Regierung hat die Einführung einer obligatorischen Herkunftskennzeichnung von Milchprodukten zur Bekämpfung von Produktfälschungen erneut verschoben und reagierte damit auf den Druck der Milchindustrielobby. Zuletzt war der Start für den 20. Januar 2021 geplant, nachdem frühere Einführungstermine noch im laufenden Jahr ebenfalls verworfen worden waren. Wie das Landwirtschaftsministerium in Moskau im Einzelnen mitteilte, soll die betreffende Maßnahme für Käse, Butter und Eis nach der jüngsten Entscheidung erst am 1. Mai 2021 in Kraft treten. Für Milch und nicht kondensierte Sahne mit einer Haltbarkeit von mehr als 28 Tagen sowie für Buttermilch, Sauermilch, Sahne, saure Sahne, Joghurt, Kefir, Molke, Hüttenkäse und jungen Käse wurde als neuer Stichtag der 1. Juli 2021 festgelegt. Außerdem müssen Milch und nicht kondensierte Sahne mit einer Haltbarkeit von 28 Tagen oder weniger sowie Milch und Sahne – kondensiert oder mit Zuckerzusatz – ab Oktober 2021 entsprechend gekennzeichnet werden. Für den Direktverkauf ab Hof soll die Regelung erst ab dem 1. November 2022 greifen. Milchprodukte mit einem Gewicht unter 30 g und solche für Kinder unter drei Jahren sowie Spezialnahrung müssen indes nicht gekennzeichnet werden. Als Hauptgrund für die erneute Verzögerung wird die unzureichende Vorbereitung vieler Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie angeführt. Schon im Februar 2020 hatte der russische Verband der Milcherzeuger die Einführung der Herkunftskennzeichnung als unangemessen bezeichnet, weil sich der Anteil gefälschter Produkte auf weniger als 1 % belaufe. Die Maßnahme würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, nämlich im ersten Jahr mindestens insgesamt 61,3 Mrd Rbl (668,2 Mio Euro) und danach jährlich mindestens 35,2 Mrd Rbl (383,7 Mio Euro), kritisierte die Branche. (AgE)
Umrechnungskurs: 1 Rbl = 0,0109 Euro