Verwaltungsgericht kippt Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Milch

In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Milch in verarbeiteten Produkten aufgehoben. Die Regelung sei rechtswidrig, weil es keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Ursprung und Eigenschaften des Produktes gebe, erklärte das Gericht in der vorvergangenen Woche. Mit der Entscheidung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Dieser hatte im vergangenen Oktober auf Anfrage des Pariser Verwaltungsgerichtes entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Herkunftskennzeichnung aus Verbraucherschutzgründen nur vorschreiben dürfen, wenn die Mehrheit der Verbraucher der Information erhebliche Bedeutung beimisst und ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen bestimmten Eigenschaften des Lebensmittels und seiner Herkunft besteht. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes hat die französische Regierung keinen Zusammenhang zwischen der geografischen Herkunft und den Eigenschaften von Milch nachgewiesen. Die Kennzeichnungspflicht sei ausschließlich mit der Bedeutung dieser Information für eine Mehrheit der Verbraucher begründet worden. In der mündlichen Verhandlung sei zudem eingeräumt worden, dass die Herkunft der Milch keinen Einfluss auf ihre Eigenschaften habe. Die französische Regierung hatte 2017 einen Modellversuch zur Herkunftskennzeichnung von Milch und Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln gestartet; bezogen werden muss sich entweder auf ein Land oder auf die Europäische Union. Das Verfahren vor dem obersten Verwaltungsgericht hatte der Molkereikonzern Lactalis angestrengt. Im landwirtschaftlichen Berufsstand rief das Urteil scharfe Kritik hervor. Der französische Bauernverband (FNSEA), die Organisation der Junglandwirte (JA) und der Verband der Milcherzeuger (FNPL) sprachen von einem „inakzeptablen Rückschritt“, der sich gegen die Arbeit der französischen Milcherzeuger richte. Die Entscheidung untergrabe die langjährigen Bemühungen der Landwirte, auskömmliche Einkommen und eine Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen. An die Regierung richteten die Verbände die Forderung, die Kennzeichnungspflicht so schnell wie möglich wieder einzuführen, die Vorgaben für Fleisch nicht einzukassieren und ein generelles System zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln einzuführen. (AgE)

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