BLE: 2023 elf Beschwerden wegen Unlauterer Handelspraktiken

Insgesamt elf Beschwerden wegen unlauteren Handelspraktiken (UTP) sind im vorigen Jahr von Lieferanten und Organisationen der Agrar- und Ernährungsbranche bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht worden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2023 hervor. Von den elf eingegangenen Beschwerden wurden zwei von Verbänden im Auftrag betroffener Mitgliedsunternehmen eingereicht. Die relativ niedrig erscheinende Zahl von elf Beschwerden ist laut der BLE vor dem Hintergrund zu bewerten, dass die Beschwerdemöglichkeit für viele Betroffene die „ultima ratio“ ist. Sie machten nur dann davon Gebrauch, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien oder sie eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung als wenig wahrscheinlich einschätzten, gab die BLE am 18. MÄrz in Bonn zu bedenken. Auch habe sich bestätigt, dass Betroffene, die von den UTP-Verboten und ihrem Beschwerderecht wüssten, sich mitunter vor dem Hintergrund möglicher negativer Folgen auf ihre Lieferbeziehungen bewusst dagegen entschieden.
Die BLE hat dem Bericht zufolge 2023 fünf Verfahren wegen verbotener Handelspraktiken eingeleitet, zwei davon aufgrund von Beschwerden, drei von Amts wegen. Damit führte sie insgesamt sieben Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) durch. Drei Verfahren dauerten noch an, so die BLE. Vier Fälle konnte sie 2023 abschließen, wobei bei keinem ein Verstoß gegen UTP-Verbote festgestellt wurde. Allerdings erreichte die Behörde in zwei Verfahren, dass die Anliegen der Lieferanten von ihren Abnehmern aufgenommen wurden und die bemängelte Vorgehensweise behoben wurde. Damit konnte auf die Abstellung der bemängelten Praxis hingewirkt werden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam. In den beiden Verfahren ging es laut BLE-Angaben um Preisveränderungen einer Erzeugerorganisation und um Retouren des Lebensmitteleinzelhandels von nicht verkauftem Obst und Gemüse mit einhergehenden Rechnungskürzungen.
Laut Jahresbericht hat die BLE in rund 40 Fällen Unternehmen bei der Einhaltung von UTP-Verboten unterstützt. Wie schon 2022 ergaben die Rückmeldungen aus der Branche der Bundesanstalt zufolge ein gemischtes Bild: Einerseits erklärten die Lieferanten, dass die UTP-Verbote und die BLE-Arbeit konkrete Verbesserungen in ihren Lieferbeziehungen gebracht hätten. Andererseits berichteten Unternehmen von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes, beispielsweise hinsichtlich der Umsatzschwellen, sowie von einem nicht vorhandenen Schutz des AgrarOLkG gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer. Besonders häufig seien dabei kurzfristige Bestellungen und übermäßig hohe Vertragsstrafen genannt worden. BLE-Präsidentin Dr. Margareta Büning-Fesel stellte indes fest, dass die Mehrheit der Marktteilnehmer die Arbeit der BLE als UTP-Durchsetzungsbehörde positiv wahrnehme. (AgE)

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