BLE schaltet Meldesystem für Verstöße frei

Ein anonymes Online-Meldesystem für unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittellieferkette hat jetzt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingerichtet. Wie die Bundesbehörde am 19. Dezember mitteilte, können Hinweisgeber darin Regelverstöße melden und kommunizieren, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Zu erreichen ist das Meldeportal unter der Adresse www.bkms-system.com/utp. Das System erfüllt laut BLE die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise sei nicht möglich. So könnten Personen oder Unternehmen ohne Sorge vor negativen Konsequenzen, beispielsweise für ihren Arbeitsplatz oder ihre Lieferbeziehungen, Informationen zu Verstößen mitteilen. Solche Insider-Kenntnisse seien sehr wertvoll für die Aufdeckung, Abstellung und Ahndung von unlauteren Handelspraktiken. Auf der neu eingerichteten Internetseite sind auch zwei Erklärfilme zu finden, die die Funktionsweise des anonymen Hinweisgebersystems erläutern. Laut BLE ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) im Juni 2021 in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der Europäischen Union um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte die Ankündigung der BLE ein anonymes Online-Meldesystem einzuführen. „Hier wird eine wichtige Hürde beseitigt“, betonte Generalsekretär Bertram Fleischer. Weitere Informationen über das Verbot und Beispiele für unlautere Handelspraktiken sowie die Tätigkeit der BLE als Durchsetzungsbehörde sind auf der Internetseite der Bundesanstalt zu finden (www.ble.de). (AgE)

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