Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein Instrument entwickelt, mit dem Lebensmittelunternehmen entscheiden können, ob sie ihre Produkte mit einem Verbrauchsdatum oder einem Mindesthaltbarkeitsdatum kennzeichnen. Wie die Behörde am vergangenen Mittwoch (2.12.) in Parma erläuterte, geht es beim Verbrauchsdatum für Lebensmittel um die Sicherheit des Produkts – also bis zu welchem Datum Lebensmittel maximal verzehrt werden können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehe sich dagegen auf die Qualität; das Lebensmittel könne demnach auch noch nach dem festgelegten Datum sicher verzehrt werden, befinde sich aber möglicherweise nicht mehr im besten Zustand. Beispielsweise könnten Geschmack und Textur nachgelassen haben. Laut EFSA schätzt die Europäische Kommission, dass bis zu 10 % der 88 Mio t Lebensmittelabfälle, die jährlich in der EU anfallen, mit der Datumsangabe auf Lebensmitteln zusammenhängen. Der Vorsitzende des EFSA-Gremiums für biologische Gefahren, Kostas Koutsoumanis, unterstrich, wie wichtig klare und korrekte Informationen auf Verpackungen seien. Auch ein besseres Verständnis und eine bessere Verwendung von Datumsangaben auf Lebensmitteln könnten dazu beitragen, die Lebensmittelverschwendung in der EU zu verringern und dabei gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit weiter zu gewährleisten. Das nun vorgelegte wissenschaftliche Gutachten stelle einen Schritt in diese Richtung dar, so Koutsoumanis. Wie die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit erklärt, habe man das Instrument als Entscheidungsbaum aus einer Reihe von Fragen aufgebaut, die Lebensmittelunternehmen beantworten müssten, um entscheiden zu können, ob ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum erforderlich sei. Einige Fragen sollen sich beispielsweise damit beschäftigen, ob die Datumsangaben für eine Lebensmittelkategorie bereits gesetzlich geregelt seien oder ob ein Produkt einer Behandlung zur Ausschaltung von Keimen durch Garen unterzogen werden müsse. Darüber hinaus gebe es Fragen zu den Eigenschaften und den einzuhaltenden Lagerbedingungen. (AgE)