EuG-Urteil: „Emmentaler“ ist keine geschützte Marke in der EU

Der Begriff „Emmentaler“ kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden. Das hat am 24. Mai das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden. Nach Auffassung der Richter beschreibt die angemeldete Marke für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte und wird nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen. Daher kommt das EuG zu dem Ergebnis, dass „Emmentaler“ als Kollektivmarke keinen Schutz genießt. Zuvor hatte die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum die internationale Registrierung des Wortzeichens Emmentaler für „Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung ‚Emmentaler‘“ vorgenommen. Diese internationale Registrierung wurde dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) angezeigt. Jedoch wurde die Anmeldung zurückgewiesen. Daraufhin legte Emmentaler Switzerland Beschwerde ein, die von der Zweiten Beschwerdekammer mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass die angemeldete Marke beschreibend sei. Mit seinem Urteil hat das EuG die gegen die Beschwerdekammer gerichtete Klage jetzt abgewiesen. (AgE)

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