EuRH-Sonderbericht: Außergewöhnliche Unterstützung für Milcherzeuger

Agrar Europe hat den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) „Außergewöhnliche Unterstützung für Milcherzeuger in der EU im Zeitraum 2014-2016 – Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Effizienz“ veröffentlicht: Nach einer Zusammenfassung, Einleitung sowie Skizzierung des Prüfungsumfangs und Prüfungsansatzes folgen Ausführungen der Rechnungsprüfer zu vier Bemerkungen: „Die Kommission reagierte schnell auf das russische Einfuhrverbot, brauchte aber länger, um gegen die zugrundeliegenden Marktungleichgewichte vorzugehen“, „Die Kommission nahm eine allgemeine Bewertung der Auswirkungen der Marktstörung vor und überließ die Ausrichtung der Unterstützung den nationalen Behörden“, „Die Mitgliedstaaten bevorzugten einfache Regeln und eine breite Streuung der Beihilfen“ sowie „Die Kommission hat aus der Erfahrung gelernt, ihre Bewertung der Maßnahmen jedoch nicht abgeschlossen“. Daran schließen sich die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Hofes an. Festgestellt wird unter anderem, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zwar umfassende Maßnahmen ergriffen hätten, um Landwirten während der Milchmarktstörung 2014 bis 2016 zu helfen; die zugrundeliegende Analyse sei jedoch im Allgemeinen unzureichend gewesen, um Entscheidungen über die Höhe und die Zielausrichtung der benötigten Unterstützung zu treffen. Die Prüfer empfehlen deshalb erstens dass die Kommission ihre Verfahren dahingehend aktualisiert, dass sie vor jeder Gewährung von Unterstützung für eine Produktionsverringerung künftig untersucht, ob die an die GAP-Unterstützung geknüpften Bedingungen wie etwa eine gekoppelte Stützung zu einem Überangebot beitragen könnten und ob das Risiko von Mitnahmeeffekten reduziert werden kann. Um eine effizientere Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, sollte die Kommission laut der zweiten Empfehlung des Rechnungshofs unter anderem Schwellenwerte für die Analyse potentiell erheblicher Marktstörungen festlegen. Darüber hinaus wird drittens empfohlen, dass die Kommission die Wirkung der verschiedenen Modelle für die Gewährung von Sonderbeihilfen auf das Verhalten und die Liquidität von Milcherzeugern und auf die Marktstabilisierung sowie die Umwelt zusammen mit der Rolle von Erzeugern und Molkereien beim Risikomanagement analysieren und ihre Feststellungen veröffentlichen sollte. Als Zieldatum für die Umsetzung nennt der EuRH das Jahr 2024. Aus den im Bericht abgedruckten Antworten der Kommission geht hervor, dass sie die erste Empfehlung zum Vorgehen bei künftigen Marktungleichgewichten annimmt. Abgelehnt werden Schwellenwerte, da Marktstörungen „mehrdimensionaler und unvorhersehbarer Natur“ seien. Mit Blick auf die dritte Empfehlung kündigt die Kommission die Durchführung einer Studie an. (AgE)

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