Die Europäische Union und 21 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), darunter führende Agrarexporteure und -importeure, haben sich dazu verpflichtet, eine „gut funktionierende globale Lebensmittelversorgungskette sicherzustellen“. Wie die EU-Kommission am 23. april in Brüssel dazu feststellte, ist es das gemeinsame Ziel, einen „offenen und vorhersehbaren Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten“ während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Neben der EU haben unter anderem Australien, Brasilien, China, Japan, Malawi, Mexiko, Neuseeland, Paraguay, die Schweiz, die Ukraine und die USA die Initiative unterzeichnet. Initiator der Erklärung war Kanada. Russland hat den Aufruf nicht unterschrieben.
Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, Maßnahmen zu vermeiden, die sich möglicherweise negativ auf die Ernährungssicherheit in anderen WTO-Mitgliedsländern beziehungsweise auf die Ernährung und Gesundheit der dortigen Bevölkerung auswirken könnten. Betont wird in der Erklärung, dass Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelversorgung gezielt, verhältnismäßig, transparent, vorübergehend und im Einklang mit den WTO-Regeln zu stehen hätten.
Die Maßnahmen sollten den internationalen Handel nicht verzerren oder zu ungerechtfertigten Handelshemmnissen führen, heißt es in der Erklärung. Vielmehr werden die WTO-Mitglieder aufgefordert, temporäre Arbeitsschritte zur Erleichterung des Handels vorzunehmen. Außerdem verpflichteten sich die Unterzeichner zur Dialogbereitschaft und multilateralen Koordinierung, um bei zukünftigen Pandemien besser reagieren zu können. (AgE)
Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, Maßnahmen zu vermeiden, die sich möglicherweise negativ auf die Ernährungssicherheit in anderen WTO-Mitgliedsländern beziehungsweise auf die Ernährung und Gesundheit der dortigen Bevölkerung auswirken könnten. Betont wird in der Erklärung, dass Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelversorgung gezielt, verhältnismäßig, transparent, vorübergehend und im Einklang mit den WTO-Regeln zu stehen hätten.
Die Maßnahmen sollten den internationalen Handel nicht verzerren oder zu ungerechtfertigten Handelshemmnissen führen, heißt es in der Erklärung. Vielmehr werden die WTO-Mitglieder aufgefordert, temporäre Arbeitsschritte zur Erleichterung des Handels vorzunehmen. Außerdem verpflichteten sich die Unterzeichner zur Dialogbereitschaft und multilateralen Koordinierung, um bei zukünftigen Pandemien besser reagieren zu können. (AgE)