LUFA Nord-West jetzt amtliches Labor für Bioprodukte

Die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West, das Laboranalytik-Unternehmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jetzt als amtliches Labor im Rahmen des europäischen Reglements zum ökologischen Landbau benannt worden. Somit kann die LUFA künftig von den aktuell 18 deutschen Öko-Kontrollstellen mit der Prüfung beauftragt werden, ob ökologische Erzeugnisse mit dem EU-Biosiegel versehen werden können. Wie die Landwirtschaftskammer am 26. Januar mitteilte, blickt die LUFA Nord-West auf eine jahrzehntelange, umfangreiche Erfahrung in der unabhängigen Analyse und Bewertung von Futter- und Lebensmitteln zurück. Als eines von deutschlandweit 48 amtlichen Laboren überprüfe sie die ökologisch erzeugten Lebens- und Futtermittel unter anderem auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Reinigungsmitteln und das Vorkommen gentechnischer veränderter Organismen. Zudem untersuche das Labor die Dünge- und Futtermittel sowie deren Zusatzstoffe auf ihre Eignung zum Einsatz im ökologischen Landbau. Die Kammer hob hervor, dass die LUFA die zu prüfenden Produkte – zum Beispiel Obst, Gemüse, Futter- oder Düngemittel – von der Öko-Kontrollstelle erhalte. Von welchem Betrieb die jeweilige Probe stamme, erfahre das Labor nicht. Wie Bioprodukte produziert, kontrolliert und gekennzeichnet werden müssen, ist der Kammer zufolge bereits im Jahr 2007 von der Europäischen Union in der ersten EU-Ökoverordnung festgelegt worden. Diese Verordnung sei jüngst erweitert und ergänzt worden, insbesondere um Passagen, die die Kontrolle von Ökoprodukten regelten. Der rechtliche Rahmen der EU-Ökoverordnung gelte sowohl für tierische als auch für pflanzliche Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und Verarbeitung. Erzeugnisse, die im Einklang mit dieser Verordnung produziert würden, erhielten von den Öko-Kontrollstellen das EU-Biosiegel. (AgE)

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