Die Europäische Kommission hat gegen die italienische Unternehmensgruppe CCPL jetzt die Strafen wegen der Beteiligung an einem vor mehreren Jahren aufgeflogenen Verpackungskartell verhängt. Die Gruppe muss demnach für drei ihrer Unternehmensformen, die jeweils an einem anderen Kartell im Bereich der Lebensmittelverpackungen beteiligt waren, insgesamt 9,44 Mio Euro zahlen. Ursprünglich hatte die Brüsseler Behörde bereits 2015 acht Hersteller von Verpackungsschalen für Lebensmittel wie Käse, Fleisch, Fisch oder Kuchen sowie zwei Händler mit Geldbußen von insgesamt rund 116 Mio Euro belegt (AgE 27/15, EU-Nachrichten 3). Die Unternehmen hatten für ihre Schaumstoffschalen aus Polystyrol und biegesteifen Kunststoffschalen aus Polypropylen Preisabsprachen getroffen und ihre Kunden untereinander aufgeteilt. Auf CCPL war den Kommissionsangaben zufolge damals unter der Firmierung Coopbox eine Gesamtsumme von 33,7 Mio Euro entfallen, die aber 2019 vom Europäischen Gericht (EuG) aufgrund unzureichender Begründung kassiert worden war, wobei allerdings die Beteiligung an dem Kartell nicht in Frage gestellt wurde. Wie die Kommission betonte, wurde bei der nun verhängten Summe berücksichtigt, dass die Summe der einzelnen Kartellstrafen nicht mehr als 10 % des Gesamtumsatzes von CCPL im Vorjahr der Entscheidung betragen dürfe. (AgE)