Die Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Dosen und Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und damit auch auf Milchflaschen aus Plastik ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat ließ am 28. Mai das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ passieren. Damit sind ab dem Jahr 2024 auch Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die Milch oder Milcherzeugnisse enthalten, pfandpflichtig. Für alle bisher noch nicht betroffenen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, darunter die mit Säften, ist schon ab 2022 ein Pfand von 25 Cent vorgesehen. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen dem Gesetz zufolge noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Beendet werden die Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang sind zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Ferner schreibt das Gesetz vor, dass PET-Einweggetränkeflaschen ab dem Jahr 2025 aus mindestens 25 % Recyclingkunststoff bestehen müssen. Ab 2030 erhöht sich diese Quote auf 30 % und gilt dann für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. So soll das Recycling von Plastikflaschen gefördert werden. Es gehe darum, „funktionierende Kreisläufe“ zu schaffen und auf diesem Weg die Umweltverschmutzung zu verringern, hieß es in der Gesetzesbegründung. Insbesondere an der Pfandpflicht auf Milchflaschen hatte es in den zurückliegenden Wochen jedoch Kritik gegeben. Der Milchindustrie-Verband (MIV) hatte zu bedenken gegeben, dass das Sammeln der Flaschen aufgrund der Verderblichkeit der Milch sowohl in den Haushalten als auch in den Rücknahmestellen hygienisch problematisch sei. Das Ausspülen mit Wasser erhöhe den Wasserverbrauch. (AgE)